Regionalbudget 2025

Regionalbudget 2025

Wir fördern dein Projekt!

Informationen zur Antragstellung

  • Mit dem Regionalbudget können wir Kleinprojekte, das heißt Vorhaben mit Nettokosten zwischen 625€ und 20.000€, fördern.
  • Bewerben dürfen sich Vereine, Verbände, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
  • Das Projekt muss bis zum 20. September 2025 abgeschlossen sein und darf noch nicht begonnen sein.
  • Der Fördersatz beträgt max. 80% der Nettokosten (min. 500€, max. 10.000€).
  • Jedes Projekt wird nach bestimmten Bewertungskriterien durch ein Entscheidungsgremium bewertet.

Achtung! Die Bewerbungsphase hat noch nicht begonnen. Anträge können voraussichtlich ab Anfang August eingereicht werden. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Es können nur Projekte berücksichtig werden, deren Bewerbungsunterlagen vollständig sind, dazu zählen:

  • Förderanfrage für ein Kleinprojekt
  • Foto(s) aktueller Zustand
  • Skizzen, Baupläne, Lageplan, Beratungsprotokoll
  • Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
  • Baugenehmigung
  • Bei Baudenkmälern: Denkmalpflegerische Erlaubnis
  • Kopien der Kredit- und Zuwendungsanträge /Bescheide bzw. der Vereinbarungen mit Dritten (vgl. Erklärung Nr. 3)
  • De-minimis-Erklärung (Gewerbe, vgl. Erklärung Nr. 1)

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter dem Punkt „Antragstellung Kleinprojektträger“. (siehe Link)

Ihre Förderanfrage richten Sie bitte schriftlich an die verantwortliche Stelle der ILE:

Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn-Seukendorf
Herr Bürgermeister Rocholl – Regionalbudget 2024
Nürnberger Straße 2,
90587 Veitsbronn