Regionalbudget 2026
bis zu 75.000 Euro für Projekte unserer Allianz-Region!

Der Streuobst-InfoPoint der Obstbaum-Allianz Zentralfranken, die Veranstaltung „Literatur im Kulturhof“ der VHS Langenzenn, die Boule-Bahn des Seniorenbeirats Obermichelbach und der Graffitiworkshop mit Schülern der Mittelschule Langenzenn-Veitsbronn sind nur vier von bereits 95 geförderten Kleinprojekten.
Nach sechs erfolgreichen Förderrunden steht der Zenngrund Allianz 2026 voraussichtlich erneut das Regionalbudget in Höhe von 75.000€ zur Verfügung. Damit fördern wir wieder die besten Projekte der sieben Mitgliedskommunen Langenzenn, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn und Wilhermsdorf.
Alle wichtigen Informationen zur kommenden Förderperiode 2026 finden Sie unter dem Button „Informationen – Regionalbudget 2026“.
Regionalbudget 2025
Die Umsetzung der Projekte hat begonnen.
Einzuhaltende Fristen der aktuellen Förderphase:
21.09.2025 – Stichtag zur Abrechnung der Kleinprojekte
01.10.2025 – Stichtag zur Abgabe des Durchführungsnachweises (inkl. der entsprechenden Unterlagen) bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn-Seukendorf.
Bei Fragen zu den Fristen und den Unterlagen hilft Ihnen Frau Johanna Roth telefonisch unter 0160/94692029 oder per Mail unter info@zenngrund-allianz.bayern.
Regionalbudget 2025
Abgabe der Durchführungsnachweise
Informationen zum Durchführungsnachweis:
Das Formular „Durchführungsnachweis“ steht für Sie unter dem Button „Download – Durchführungsnachweis“ zum Herunterladen bereit.
Bitte beachten Sie, das das Formular bis 01.10.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn-Seukendorf (VG Veitsbronn -Seukendorf, „Regionalbudget 2025“, Nürnberger Str. 2, 90587 Veitsbronn) und nicht bei der Geschäftsstelle in Wilhermsdorf abgegeben werden muss.
Mit dem Formular sind folgende Nachweise einzureichen:
- die vollständig ausgefüllte Kostenzusammenstellung (vgl. Durchführungsnachweis)
- Kopien der Rechnungen zu den in der Kostenzusammenstellung aufgeführten Posten (Achtung: Rechnungen müssen auf den Letztempfänger ausgestellt sein und von diesem beglichen werden!)
- Zahlungsbelege zu den einzelnen Rechnungen
- Fotos des fertiggestellten Projekts
- falls erforderlich, aber noch nicht vorgelegt: Baugenehmigung, denkmalpflegerische
Erlaubnis - falls zutreffend und noch nicht vorgelegt: Kopien der Kredit- und Zuwendungsanträge
/ Bescheide - falls zutreffend und noch nicht vorgelegt: Kopien der Vereinbarungen mit Dritten über
Kostenbeteiligungen - ggf. Teilnehmerlisten
- ggf. Protokolle von Beratungen oder Veranstaltungen
- ggf. veröffentlichte Pressemitteilungen
- ggf. ein Belegexemplar bei Förderung von Druckexemplaren,