Regionalbudget 2026

Regionalbudget 2026

Der Antragszeitraum für die Förderperiode 2026 hat begonnen.

Zeitraum Antragstellung Förderperiode 2026: 01.08.-31.10.2025

Für die Auswahl geförderter Kleinprojekte gelten ab der kommenden Förderperiode folgende Kriterien:
Regionale Wirkung: Je größer der Nutzen über den Projektort hinaus, desto besser.
Gemeinnützigkeit: Öffentliche und allen zugängliche Projekte werden bevorzugt.
Kreativität & Nachhaltigkeit: Innovative Ideen mit langfristigem Nutzen punkten höher.
Vernetzung: Die Zusammenarbeit mit Bürgern, Vereinen oder Partnern wird positiv bewertet.
Umweltaspekt: Projekte mit ökologischem Beitrag erhalten Zusatzpunkte.
Projektträger & Sonderpunkte: Gemeinnützige Träger sowie Beiträge zur Innenentwicklung werden zusätzlich gewürdigt.
So werden Projekte ausgewählt, die den Zenngrund nachhaltig stärken.

Nehmen Sie gerne vorab Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich bei der verantwortlichen Stelle ein:

VG Veitsbronn-Seukendorf
„Regionalbudget 2026“
Nürnberger Straße 2
90587 Veitsbronn

Anträge, die an die Geschäftsstelle in Wilhermsdorf geschickt werden, können aus förderrechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Wir fördern dein Projekt!

Informationen zur Antragstellung (Stand 15.10.2024)

Mit dem Regionalbudget können wir Kleinprojekte, das heißt Vorhaben zwischen 625€ und 20.000€, fördern.

Bei Projektträgern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt werden ab 2025 die Bruttokosten gefördert.

Bei Projektträgern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden weiterhin die Nettokosten des Projekts gefördert.

Bewerben dürfen sich Vereine, Verbände, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.

Das Projekt muss bis zum 20. September 2026 abgeschlossen sein und darf noch nicht begonnen sein.

Der Fördersatz beträgt max. 80% der Netto- / Bruttokosten (min. 500€, max. 10.000€).

Jedes Projekt wird nach bestimmten Bewertungskriterien durch ein Entscheidungsgremium bewertet.

 

Es können nur Projekte berücksichtig werden, deren Bewerbungsunterlagen vollständig sind, dazu zählen:

  • Förderanfrage für ein Kleinprojekt
  • Foto(s) aktueller Zustand
  • Skizzen, Baupläne, Lageplan, Beratungsprotokoll
  • Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
  • Baugenehmigung
  • Bei Baudenkmälern: Denkmalpflegerische Erlaubnis
  • Kopien der Kredit- und Zuwendungsanträge /Bescheide bzw. der Vereinbarungen mit Dritten (vgl. Erklärung Nr. 3)
  • De-minimis-Erklärung (Gewerbe, vgl. Erklärung Nr. 1)

Das aktuelle Antragsformular finden Sie unter dem Button „Aktuelle Antragsunterlagen“. Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die Umsetzungsbegleitung Frau Roth.